Z U L A S S U N G
Vollabnahme
Sie möchten Ihren abgemeldeten Oldtimer gerne wieder anmelden? Dazu ist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO nötig. Bei uns kommt der TÜV ins Haus: Ihr Fahrzeug wird direkt vor Ort vom TÜV-Rheinland begutachtet. Wir informieren Sie umfassend und kümmern uns um Terminierung und Abnahme.