Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Fa. Early 911S e.K., Westring 416-418, 42329 Wuppertal und natürlichen und juristischen Personen jeweils in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung. Allen Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
B. Reparatur und Restaurationsarbeiten
Auftragserteilung
Nach der Vorstellung des Fahrzeugs durch den Kunden, erhält der Kunde ein Dokument mit den eventuellen Fahrzeugbeanstandungen. Nach Erhebung des Reparaturbedarfs wird dem Kunden ein Angebot über vorgeschlagene zu erbringende Arbeiten gemacht. Der Reparaturauftrag gilt als geschlossen, wenn der Kunde die Annahme des Reparaturangebots schriftlich bestätigt (per Brief, Email, Fax, SMS, WhatsApp).
Der Auftrag ermächtigt Early 911S e.K., Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
Kostenvoranschläge
Auf Verlangen des Kunden vermerkt Early 911S e.K. im Reparaturauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung voraussichtlich zum Ansatz kommen werden.
Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird dieser schriftlich verfasst. In diesem ist der Umfang der Arbeiten zu benennen.
Der Kostenvoranschlag für Reparaturen/Restaurationen erfolgt nach bestem Wissen. Abweichungen hiervon um bis zu 20% sind ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Reparatur/restauration zulässig. Abweichungen um mehr als 20% bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners, die auch telefonisch erfolgen kann, worüber Early 911S e.K. einen Vermerk fertigt, der zu den Reparaturunterlagen genommen wird und als Nachweis für die Zustimmung des Vertragspartners dient. Kommt eine Reparatur – / Restaurationsauftrag nicht zustande, ist Early 911S e.K. berechtigt, die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages vom Vertragspartner zu verlangen, der zur Zahlung verpflichtet ist. Die Rücksendung auf Verlangen des Vertragspartners nach Vorlage des Kostenvoranschlages unreparierter/unrestaurierter Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
Fertigstellung/Restauration
Early 911S e.K. wird dem Kunden den voraussichtlichen Fertigstellungstermin sowie etwaige gröbere Verzögerungen mitteilen.
Von Early 911S e.K. genannte Fertigstellungstermine/Zeitpläne/Projektpläne sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Verzögerungen oder Überschreitung des unverbindlichen Fertigstellungstermin/Zeitplan/Projektplan rechtfertigt keinen Rücktritt vom Vertrag.
Early 911S e.K. übernimmt keine Garantie und Gewähr dafür, dass die verbauten Teile Originale sind, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
Sofern sich während der Arbeiten herausstellt, dass identifikationsspezifische Teile nicht reparieren/restaurieren lassen, ist Early 911S e.K. berechtigt, ein produktionsgleiches Produkt zu verwenden und das Original dem Auftraggeber zurückzugeben. Ein Rücktritt von dem Auftrag ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Übernahme des Fahrzeugs
Die Übernahme des Fahrzeugs erfolgt auf dem Firmensitz von Early 911S e.K., soweit nicht anders vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb einer Woche nach bekanntgegebener Fertigstellung und/oder Zustellung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann Early 911S e.K. von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Nutzen und Gefahr das Fahrzeug betreffend gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über.
Bei Verzug der Abholung durch den Kunden kann Early 911S e.K. die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr für hochpreisige Automobile berechnen. Das Fahrzeug oder der Gegenstand (Motoren, Getriebe o.ä.) kann nach Ermessen von Early 911S e.K. auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeugs, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Der Kunde muss Mängel spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme resp. Bereitstellung zur Übergabe schriftlich anzeigen; bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige der Mängel, gelten die als genehmigt.
Verrechnung des Auftrags
In der Rechnung sind Preise für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Kunde eine Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
Die Berechnung eines Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Bauteil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder –bauteils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Kunden.
Bei Reparaturaufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist es möglich, dass sich die Stundensätze und Teilepreise im Verlauf der Reparaturarbeiten ändern. Dem Kunden werden die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preise in Rechnung gestellt.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens Early 911S e.K., ebenso wie eine Beanstandung seitens des Kunden, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Eine Rechnung gilt drei Tage nach Poststempel als zugestellt.
Zahlungsmodalitäten
Der Rechnungsbetrag sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
Ansprüche von Early 911S e.K. kann der Kunde nur dann anfechten, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Early 911S e.K. ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Erweitertes Pfandrecht
Early 911S e.K. steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug und/oder Fahrzeugteilen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
Haftung für Sachmängel und Schäden
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Fahrzeugs oder des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis des Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er diese bei der Abnahme schriftlich äußert.
Hat Early 911S e.K. nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Early 911S e.K. beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Unabhängig von einem Verschulden seitens Early 911S e.K. bleibt eine etwaige Haftung von Early 911S e.K. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Im Falle einer Mängelbeseitigung gilt:
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel muss der Kunde schriftlich geltend machen; geschieht dies in mündlicher Form, wird Early 911S e.K. eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Ansprüche ausfertigen.
Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung von Early 911S e.K. an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Kunde in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Kunden handelt und dass diesem, ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Early 911S e.K. ist zur Erstattung der dem Kunden nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
Im Falle einer Nachbesserung kann der Kunde für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Early 911S e.K..
Early 911S e.K. übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind.
Ausgenommen von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen Besonderheiten ebenfalls schriftlich von der Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Die technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Ein Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden. Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt, wenn ohne Einverständnis unseres Unternehmens Änderungen an dem Gegenstand von Dritten einschließlich des Vertragspartners vorgenommen wurden.
Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich Early 911S e.K. das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
C. Verkaufsbedingungen
Die Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vom Early 911S e.K.. Ist der Kunde Unternehmer (Wiederverkäufer) so ist ihm die Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Maßgabe gestattet, dass er die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Vertragspartner einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Kaufpreises an Early 911S e.K. abtritt. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes oder Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat unser Vertragspartner uns sofort Mitteilung zu machen und dem Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewandt werden, soweit sie nicht von einem Dritten zu ersetzen sind.
Die Frist für Haftung aus Mängeln beträgt bei neuen Kaufgegenständen zwei Jahre, bei Käufern, die Unternehmer sind, ein Jahr, bei gebrauchten Gegenständen ein Jahr. Die Haftung beginnt ab Übergabe/Fertigstellungsanzeige/Übergabe an den Spediteur im Fall des Versendungskaufs. Offensichtliche, insbesondere äußerlich sichtbare Mängel des Kaufgegenstandes hat der Käufer unverzüglich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang bei ihm an Early 911S e.K. schriftlich zu rügen, andernfalls entfällt eine Mängelhaftung unseres Unternehmens. Eine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder falschen Anschluss des Kaufgegenstandes verursacht wurden, besteht für Early 911S e.K. nicht. Die Mängelhaftung erlischt, wenn ohne Einverständnis von Early 911S e.K. vom Käufer oder einem Dritten ein Eingriff am Kaufgegenstand vorgenommen wird. Unsere Haftung ist beschränkt auf Nacherfüllung gem. § 439 n.F. BGB (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), die auf Kosten von Early 911S e.K. durchgeführt wird. Soweit es sich um Unikate (Sammlerstücke o.ä.) handelt, besteht nur ein Nachbesserungsanspruch. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Unternehmens vorliegt. Nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Beschreibung des Zustandes, Funktionsfähigkeit, Alters – oder sonstigen Eigenschaften des Kaufgegenstandes, sei er gebraucht oder restauriert, erfolgt nach bestem Wissen, ohne dass damit eine Garantie hierfür abgegeben wird. Dadurch werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert.
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, unser Unternehmen verpflichtet sich schriftlich zur Lieferung auf einen bestimmten Termin. Nur dann kann der Käufer bei Nichteinhaltung dieses Liefertermins nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Darüberhinausgehende Ansprüche, die sich aus der nicht- oder verspäteten Lieferung ergeben, bestehen nicht.
Die Preise verstehen sich als solche ab Sitz des Unternehmens. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Vorauszahlung zu verlangen.
D. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bestimmt sich der ausschließliche Gerichtsstand nach dem am Geschäftssitz von Early 911S e.K. zuständigen Gericht.
Sollten einzelne Teile dieser AGB durch andere schriftliche Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.